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   BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70   

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BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70 (https://dejure.org/1971,258)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1971 - GrS 7/70 (https://dejure.org/1971,258)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1971 - GrS 7/70 (https://dejure.org/1971,258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 456
  • BStBl II 1972, 120
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.07.1964 - VI 262/63 U

    Verbuchung von Tantiemen als Betriebsausgaben - Gewährung eines Darlehns durch

    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG durch das Urteil VI 262/63 U vom 3. Juli 1964 (BFH 81, 225, BStBl III 1965, 83).

    Das FA vertrat nunmehr die Auffassung, die zum 31. Dezember 1957 zugesagten Tantiemen müßten entsprechend dem BFH-Urteil VI 262/63 U (a. a. O.) bewertet also abgezinst werden.

    In der Begründung der Revision hat das FA insbesondere ausgeführt, daß der BFH zwar im Urteil VI 262/63 U (a. a. O.) die Anwendung des § 6a EStG auf die strittigen Tantieme-Zusagen abgelehnt habe, daß aber nach erneuter Prüfung hiergegen Bedenken beständen.

    Der Hauptantrag sei dahin zu verstehen gewesen, daß es begehrt habe, dem Steuerpflichtigen eine dem BFH-Urteil VI 262/63 U (a. a. O.) entsprechende Berücksichtigung der Tantieme-Zusagen mit dem abgezinsten Betrag zuzugestehen.

    Das FG sei dem vom FA in seinem Hauptantrag bekundeten Willen gefolgt, der Steuerpflichtigen eine dem Urteil VI 262/63 U entsprechende Berücksichtigung der Tantieme-Zusagen zuzubilligen.

    Das FA hat im Verfahren beim FG in erster Linie die Berücksichtigung der streitigen Pensionszusagen gemäß dem BFH-Urteil VI 262/63 U (a. a. O.) beantragt und hilfsweise eine Berechnung der Rückstellung nach § 6a EStG.

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des BGH, insbesondere dessen Urteil IV ZR 238/54 vom 5. Januar 1955 (NJW 1955, 545).

    Der BGH vertritt demgegenüber in den Urteilen IV ZR 112/52 vom 13. November 1952 (JZ 1953, 276) und IV ZR 238/54 (a. a. O.) die Auffassung, daß eine Beschwer des Beklagten dann vorliege, wenn die Entscheidung für ihn nachteilig sei und er mit seinem Rechtsmittel eine für sich günstigere Entscheidung zu erreichen versuche.

    Diese Beurteilung steht in Einklang mit den beiden BGH-Urteilen IV ZR 112/52 und IV ZR 238/54 (a. a. O.), die beide Ehescheidungsklagen zum Gegenstand hatten und bei denen als Statusklagen das öffentliche Interesse von größerer Bedeutung war als bei anderen Zivilprozessen, wie der BGH in beiden Urteilen ausdrücklich betont hat.

  • BGH, 13.11.1952 - IV ZR 112/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Außerdem wird für diese Auffassung angeführt, daß notwendigerweise in jeder Entscheidung auch über den Antrag des Beklagten mitentschieden werde (z. B. Rosenberg-Schwab, a. a. O.; Lent, Juristenzeitung 1953 S. 276 -- JZ 1953, 276 --; Baur, Festschrift für Lent 1957 S. 1; Brox, Zeitschrift für Zivilprozeß 1968 S. 379).

    Der BGH vertritt demgegenüber in den Urteilen IV ZR 112/52 vom 13. November 1952 (JZ 1953, 276) und IV ZR 238/54 (a. a. O.) die Auffassung, daß eine Beschwer des Beklagten dann vorliege, wenn die Entscheidung für ihn nachteilig sei und er mit seinem Rechtsmittel eine für sich günstigere Entscheidung zu erreichen versuche.

    Diese Beurteilung steht in Einklang mit den beiden BGH-Urteilen IV ZR 112/52 und IV ZR 238/54 (a. a. O.), die beide Ehescheidungsklagen zum Gegenstand hatten und bei denen als Statusklagen das öffentliche Interesse von größerer Bedeutung war als bei anderen Zivilprozessen, wie der BGH in beiden Urteilen ausdrücklich betont hat.

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Er verweist zur Begründung auf das Urteil des BVerwG II C 167.57 vom 11. September 1958 BVerwGE 7, 226), in dem diese Auffassung ebenfalls vertreten wird.

    Für diese Auffassung spricht ebenso das BVerwG-Urteil II C 167.57 (a. a. O.), das die Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses ohne Rücksicht auf die frühere Stellungnahme der beklagten Behörde in der Vorinstanz bei materieller Beschwer für zulässig erklärt hat.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Mit dieser Frage hat sich der Große Senat bereits in dem Beschluß Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) bei seiner Entscheidung über den Begriff des Streitgegenstandes befaßt.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70
    Für die Entscheidung des Großen Senats kommt es allein darauf an, ob der anrufende Senat die Entscheidung einer Rechtsfrage zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsauffassung für erforderlich hält und ob die Klärung dieser Frage für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erheblich ist (Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 3/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Schließlich führt die Einschränkung des beim FG gestellten Antrags nicht dazu, dass das FA durch das angefochtene Urteil insoweit nicht beschwert ist; denn die Beschwer folgt unabhängig von der erstinstanzlichen Antragstellung allein daraus, dass das FG dem FA nicht in vollem Umfang gefolgt ist (BFH-Beschluss vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; BFH-Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 340; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Das FA beruft sich insoweit zu Unrecht auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70 (BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120).
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Denn nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70 (BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120) muß das FA die Möglichkelt haben, gegen ein Urteil des FG auch dann Revision einzulegen, wenn es auf Grund anderer Erkenntnis seine Einlassung beim FG nicht mehr für richtig hält und deshalb durch die Einlegung der Revision eine durch das FG-Urteil eingetretene Verschlechterung der materiellen Rechtslage hinsichtlich des angefochtenen Verwaltungsakts wieder rückgängig machen möchte.

    Das FA ist also insoweit durch ein FG-Urteil beschwert, als sein Verwaltungsakt vom FG nicht bestätigt wurde, unabhängig davon, wie es sich in der Vorinstanz zu diesem Verwaltungsakt eingelassen hat (vgl. BFH-Beschluß GrS 7/70).

    Nach dem Beschluß vom 10.August 1978 IV R 12/78 (BFHE 126, 3, BStBl II 1979, 27) richtet sich nämlich die Zulässigkeit der Revision nach der Beschwer (vgl. hierzu BFH-Beschluß GrS 7/70).

    Den Klägern hätte aber spätestens auf Grund des Hinweises des FA im Schriftsatz vom 30. Juli 1975 auf den BFH-Beschluß GrS 7/70 klar sein können, daß die Revision des FA zulässig ist.

  • FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22

    Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid

    Anträge des Beklagten stellen in verfahrensrechtlicher Hinsicht zudem nur Anregungen an das Gericht dar, bei der Beurteilung der Rechtslage auf bestimmte Punkte besonders Wert zu legen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15.11.1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120 Rn. 26; BFH-Beschluss vom 16.08.2019 V B 57/18, BFH/NV 2020, 29 Rn. 5).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 12/08

    Übergangsrecht für Gewinnausschüttungen in der Liquidationsphase -

    Der Antrag des Beklagten ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nur eine Anregung an das Gericht, bei der Beurteilung der Rechtslage auf bestimmte Punkte besonders Wert zu legen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, 462, BStBl II 1972, 120, 123; Fu in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 96 Rz 10).
  • BFH, 15.07.1975 - VIII R 193/71

    Höhere Steuerfestsetzung - Angegriffener Bescheid - AfA - Zukünftiger

    Die Revision des FA ist unzulässig, weil Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision u. a. ist, daß der Rechtsmittelführer durch die von ihm angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456 [459], BStBl II 1972, 120).

    Aus dem Beschluß des BFH GrS 7/70 geht hervor, daß es für die Zulässigkeit der Revision des FA entscheidend nicht in erster Linie auf die formelle Beschwer ankommt.

    Es kann lediglich die Angriffe des Klägers gegen den Verwaltungsakt abwehren und die durch den angefochtenen Verwaltungsakt -- hier in der Form der Einspruchsentscheidung -- im öffentlichen Interesse festgelegte Position verteidigen (vgl. BFH-Beschluß GrS 7/70).

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 49/94

    Gesetzlicher Parteiwechsel bei Umstrukturierung der Zuständigen Finanzamtsgebiete

    Für die Zulässigkeit der vom FA eingelegten Revision ist es unerheblich, ob und mit welchen Ausführungen und Anträgen es den von ihm erlassenen Verwaltungsakt im finanzgerichtlichen Verfahren verteidigt hat (seit BFH-Beschlüssen vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; vom 11. Dezember 1990 IX R 158/86, BFH/NV 1991, 391, m. umf. N., ständige Rechtsprechung).

    Im finanzgerichtlichen Verfahren selbst kann das FA im öffentlichen Interesse lediglich Angriffe gegen den erlassenen Verwaltungsakt abwehren (vgl. BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120).

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

    Unerheblich ist hierbei grundsätzlich, ob das FG die Stattgabe der Klage auf die vom Kläger geltend gemachten oder auf andere Gründe stützt (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120, und BFH-Beschluss vom 23. August 2006 IV B 114/05, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1983 - II R 6/82

    Grunderwerbsteuer für Erwerb eines im Bau befindlichen Gebäudes bei

    Diese Prüfung wird nicht dadurch entbehrlich, daß das FA im finanzgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkte Klagabweisungsanträge gestellt hat (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, 462, BStBl II 1972, 120, 123).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

  • BFH, 16.08.2019 - V B 57/18

    Verfahrensfehler, Grundordnung des Verfahrens, Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13

    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • FG Köln, 21.11.2005 - 12 K 436/01

    Anerkennung von Renovierungskosten für ein Haus als Verluste aus Vermietung und

  • BFH, 23.12.2003 - IV R 7/99

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten nur bei Beschwer

  • BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99

    Rechtsschutzbedürfnis; Aufrechnung

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

  • FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 2437/02

    Inhaltsadressat, Beteiligtenfähigkeit, Verwirkung

  • BFH, 15.06.1983 - II R 30/81

    Verzicht auf die Einlegung der Revision - Erklärung des Verzichtwillens -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20

    Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit

  • BFH, 03.06.1976 - IV R 236/71

    Klage eines Landwirts - Niedrigere Festsetzung der Einkommensteuer -

  • BFH, 18.02.1986 - VII R 98/85

    Berlin-Anhänger - Kraftfahrzeugsteuer - Mißbrauch

  • BFH, 28.10.1977 - III R 77/75

    Gewährung einer Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Vermietung nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 110/95

    Beschwer; Asylrechtsstreit; Bundesamt; Folgeantrag

  • BFH, 11.12.1990 - IX R 158/86

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision

  • BFH, 09.11.1983 - I R 216/82

    Begründetheit der Revision - Geänderter Haftungsbescheid - Beigeladene

  • BFH, 29.11.1972 - I R 207/67

    Bilanzierungsvorschrift - Bewertungsvorschrift - Spezialvorschrift - Ausschluß

  • BFH, 17.09.1981 - V R 144/76
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